I. GrundlageGrundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung in der Fassung vom 06.04.2009 II. SolidaritätsprinzipWesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. III. Antragserfassung und Buchung der Mitgliedsbeiträge - Für die Antragserfassung (Eintritt, Änderungen, Austritt) und Buchung, Kontrolle des Zahlungseinganges von Mitgliedsbeiträgen und der Aufnahmegebühr, versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen ist der Leiter Mitgliederorganisation des Vorstandes verantwortlich.
- Die Beiträge des Vereins werden quartalsweise erhoben. Vorrangig wird dazu mit Abbuchungsermächtigung das Lastschriftverfahren verwendet. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
IV. Regelungen - Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
- Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.08.2011 wurde der monatliche Beitragssatz neu festgelegt.
a) Mitglieder der Wettkampfbereiche (Fußball 15 Euro/Monat und RSG) b) alle anderen Mitglieder der übrigen Bereiche 10 Euro/Monat c) zeitweilig ruhende Mitgliedschaft auf Antrag 0 Euro/ Monat (z.B. längere Erkrankung, Abwesenheit vom Wohnort für mindestens 1 Quartal) d) Passive Mitglieder mit Stimmberechtigung 3 Euro/Monat (ohne Funktion und sportliche Betätigung, ohne Anspruch auf Zuwendungen des Vereins) e) Weitere Geschwisterkinder zu a) bis zum 16.LJ 5 Euro/Monat (im Folgejahr nach dem 16. Geburtstag gilt a. ) f) Die Aufnahmegebühr für alle Mitglieder beträgt 10 Euro und ist einmalig bei Ersteintritt zu entrichten. Nach zeitweiliger Unterbrechung der Mitgliedschaft aus den verschiedensten Gründen, wird die Aufnahmegebühr nicht erneut erhoben. - Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand/ Mitgliederorganisation mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
- Der Vereinseintritt ist im Verlaufe des Jahres zu jedem Ersten eines Monats möglich.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss dem Vorstand/Mitgliederorganisation gemäß §4(6) der Satzung bis zum letzten Arbeitstag des jeweiligen Quartals schriftlich vorliegen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal.
- Beitragsüberweisungen an den Verein sind unter Angabe der Mitgliedsnummer auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Kto:2 12.57 90 BLZ 1309 0000 Volks- und Raiffeisenbank e.G.
- Alle Vereinsbeiträge sind quartalsweise zum 20.01.; 20.04.; 20.07. und 20.10. des laufenden Jahres fällig. (gültig für Lastschrift, Überweiser und Barzahler)
- War die Buchung des Beitrages per Lastschrift nicht möglich (z.B. durch nicht mitgeteilte Kontenänderung), wird durch die Bank eine Rückbuchungsgebühr von 3 Euro vom FSV erhoben. Das betreffende Mitglied ist in diesem Fall verpflichtet, den ausstehenden Beitrag inklusive Rückbuchungsgebühr an den FSV kurzfristig zu überweisen (siehe 6.).
- Kommt das Mitglied seinen Beitragspflichten über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht nach, können vom Vorstand Sanktionen nach §4(7) und §5(3) bei der Mitgliederversammlung beantragt werden. Diese Regelung findet keine Anwendung für Fördermitglieder.
Vorsitzender: gez. Manfred Schumann |
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